Lamas bei Solar-Panels
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Bürgerbeteiligung - gemeinsam & regional

Unsere Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern - vorwiegend aus der Region – mit dem Ziel, die Energieversorgung nachhaltiger, gerechter, sozialer zu machen. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern teilen wir die Überzeugung, dass die Energiewende in Bürgerhand umgesetzt werden soll. Dazu haben wir uns vor über 15 Jahren gegründet.
Wir realisieren Photovoltaik-Aufdachanlagen, bieten Carsharing und Ladeinfrastruktur an mehreren Orten an, vermarkten den von uns erzeugten Strom über die Bürgerwerke eG.
Seit dem Jahr 2023 arbeiten wir auch intensiv an BürgerSolarparks. Die ersten PV-Freiflächenanlagen entstehen in Much (Rhein-Sieg-Kreis) und Sinzig (Kreis Ahrweiler).
Mehr als fünfhundert Mitglieder engagieren sich bereits bei uns.
Dürfen wir Sie auch bald bei uns begrüßen?

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Gestalten Sie mit uns die Energiewende!

Kommen Sie in unsere Genossenschaft! Als Mitglied profitieren Sie doppelt: über eine Dividende für Mitglieder und die Möglichkeit, sich auch projektbezogen finanziell (z.B. mit Nachrangdarlehen) zu beteiligen. Jedes Mitglied hat ganz demokratisch eine Stimme in der Genossenschaft. Sie können Ihren Beitritt bequem digital zeichnen.

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Gestalten Sie mit uns die Energiewende!

Kommen Sie in unsere Genossenschaft! Als Mitglied profitieren Sie doppelt: über eine Dividende für Mitglieder und die Möglichkeit, sich auch projektbezogen finanziell (z.B. mit Nachrangdarlehen) zu beteiligen. Jedes Mitglied hat ganz demokratisch eine Stimme in der Genossenschaft. Sie können Ihren Beitritt ganz bequem digital zeichnen.

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Mitgliedschaft

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Schon mit dem ersten Genossenschaftsanteil (250 € zzgl. 30 € einmaligem Eintrittsgeld) können Sie sich engagieren und mit uns profitieren. Ihre Mitgliedschaft unterstützt den Klimaschutz in Bürgerhand.
Wie eine Mitgliedschaft funktioniert und wie der Beteiligungsprozess abläuft, können Sie in den FAQ´s lesen. Die Satzung finden Sie hier:

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Mitgliedschaft beantragen

Alle natürlichen und juristischen Personen gemäß Satzung können sich beteiligen.

Hier Mitglied werden

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Zur Finanzierung unserer unten beschriebenen Projekte bieten wir unseren Mitgliedern aktuell an:

Investitionsvariante A

Sie geben uns ein Nachrangdarlehen, das eine feste Laufzeit und eine festgelegte Tilgung hat. Die Verzinsung des Kapitals wird im Darlehensvertrag festgeschrieben. Die Genossenschaft nutzt das Darlehen, um damit aktuelle Projekte zu finanzieren. Die Darlehen sind nicht an ein einzelnes Projekt gebunden.

Jetzt mit Variante A investieren

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Zur Finanzierung unserer unten beschriebenen Projekte bieten wir unseren Mitgliedern aktuell an:

Investitionsvariante B

Der Betrag, den Sie investieren möchten, wird aufgeteilt in ein Nachrangdarlehen und die Zeichnung von Geschäftsanteilen. Für das Darlehen erhalten Sie eine höhere Verzinsung als bei Variante A und haben zudem die Chance, für die gezeichneten Geschäftsanteile eine Dividende ausgeschüttet zu bekommen.

Jetzt mit Variante B investieren

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Kombipaket

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Projektbeispiel Kombipaket

Alle Mitglieder können sich beteiligen.

Jetzt investieren

Mehr Informationen

Schafe auf Wiese vor Solar-Panels
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BürgerSolarpark Kottenforst

Der Solarpark liegt unmittelbar an der Eisenbahnlinie S23 (Bonn-Euskirchen), dem Industriepark sowie dem nachhaltigen Unternehmerpark Kottenforst.

  • Verfahren: privilegiertes Baurecht
  • Bauantrag: März 2026
  • Baugenehmigung: voraussichtlich 2. Q. 2026
  • Info-Veranstaltung: 2. Q. 2026
  • Inbetriebnahme: voraussichtlich Sommer 2027
  • Gesamtleistung: ca. 11 MWp
  • Modulfläche: ca. 8 ha
  • Anzahl Module: ca. 15.000
  • Energieertrag Jahr: ca. 11.000 MWh
Einige Schafe vor Solar-Panels
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BürgerSolarpark Roisdorf

Der Solarpark liegt unmittelbar an der Autobahn A 555 und dem Gewerbegebiet.

  • Verfahren: privilegiertes Baurecht
  • Bauantrag: 2. Q. 2026
  • Baugenehmigung: voraussichtlich 2. Q. 2026
  • Info-Veranstaltung: 2. Q. 2026
  • Inbetriebnahme: voraussichtlich Sommer 2027
  • Gesamtleistung: ca. 5 MWp
  • Modulfläche: ca. 5 ha
  • Anzahl Module: ca. 7.000
  • Energieertrag Jahr: ca. 5.000 MWh

Fragen und Antworten

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung der BürgerEnergie Rhein-Sieg eG ausgeschlossen.

Wie kann ich Kontakt mit der BürgerEnergie Rhein-Sieg eG aufnehmen?

Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Wer kann Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft in der BürgerEnergie Rhein-Sieg eG können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts erwerben. Sie sind nur aufnahmefähig, wenn sie die Ziele der Genossenschaft unterstützen.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Wie kann ich Mitglied werden?

Mitglied werden Sie ganz einfach über unser Online-Portal. Sie benötigen dafür lediglich eine eigene gültige E-Mail-Adresse. Klicken Sie einfach auf „Jetzt Mitglied werden“ oder „Registrieren“ und registrieren Sie sich. Nehmen Sie anschließend die Zeichnung der Mitgliedschaft vor. Sie erhalten nach Abschluss der Zeichnung eine E-Mail mit den Vertragsunterlagen und Informationen zum weiteren Ablauf.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag zum Erwerb der Mitgliedschaft?

Für die Aufnahme als Mitglied ist mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 250 € zu übernehmen.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft ist im Online-Portal der Genossenschaft ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung der weiteren Anteile.

Welche Rechte stehen mir als Mitglied zu?

Als Mitglied der BürgerEnergie Rhein-Sieg eG haben Sie gemäß § 10 der Satzung das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an ihrer Gestaltung mitzuwirken.

Dazu gehören insbesondere:

• die Teilnahme an der Generalversammlung, an deren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen sowie Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft,

• nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am Jahresgewinn und an sonstigen Ausschüttungen teilzunehmen.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Als Mitglied der BürgerEnergie Rhein-Sieg eG haben Sie gemäß § 11 der Satzung die Pflicht, die Interessen der Genossenschaft zu wahren und die Einzahlungen auf übernommene Geschäftsanteile zu leisten.

Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft sind gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln.

Der Genossenschaft sind alle Änderungen, z.B. der Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Mitglieder haben die Pflicht, den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen.

Welche Kündigungsfristen habe ich bei meiner Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann schriftlich und gemäß § 5 der Satzung mit einer Frist von fünf Jahren zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag auf ein anderes Mitglied übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden.

Der Erwerber muss bereits Mitglied sein oder Mitglied werden.

Was passiert im Todesfall eines Mitglieds?

Gemäß § 6 der Satzung scheidet ein Mitglied mit dem Tod aus; seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über.

Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Die Überlassung ist wirksam mit Eintragung des Miterben in die Mitgliederliste; zu diesem Zweck muss die Überlassung von den Miterben rechtzeitig schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Der Miterbe muss zum Zeitpunkt der Überlassung die vorstehenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ist die Nachschusspflicht ausgeschlossen?

Ja, gemäß § 31 der Satzung ist die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Im Verlustfall haften Sie höchstens mit Ihrem eingezahlten Geschäftsguthaben.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition erwerben Sie Mitgliedsanteile an der Genossenschaft.

Wie kann ich investieren?

1. Registrieren Sie sich auf unserer Plattform
Klicken Sie zunächst in der Projektbeschreibung auf "Hier Mitglied werden". Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.

2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten
Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie in Ihr persönliches Konto der Beteiligungsplattform. Legen Sie hier Ihr individuelles Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben. Sie sind nun vollständig registriert und können Ihre Investition durchführen.

3. Führen Sie Ihre verbindliche Zeichnung durch
Sie werden direkt in die Zeichnungsstrecke weitergeleitet. Vervollständigen Sie dort bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie Ihren gewünschten Investitionsbetrag an. Abschließend werden Sie dazu aufgefordert, Ihre persönlichen Daten zur Bestätigung des Vertragsabschlusses erneut einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto / Mein Portfolio“ einsehen.

Folgeprozess:
Ihre Zeichnung von Mitgliedsanteilen wird nun von der Genossenschaft geprüft. Wird Ihre Zeichnung akzeptiert, so nimmt die Genossenschaft den Vertrag an und Sie erhalten eine E-Mail mit Zahlungsaufforderung. Bitte überweisen Sie nun den Investitionsbetrag unter Verwendung des angegebenen Verwendungszwecks. Sobald die Genossenschaft Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Genossenschaft mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Die Genossenschaft entscheidet über Ihren Beitritt zur Genossenschaft bzw. die Bestätigung Ihrer Anteilszeichnung.

Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nichtnachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt in Teilbeträgen oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Mein Konto / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsabschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?

Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen. Wir behalten uns vor, bei den angebotenen Projekten jeweils einen bestimmten Teilnehmerkreis wie die Einwohner der Kommune, wo das Anlageobjekt steht, zu bevorzugen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung.

Können auch Unternehmen investieren?

Ja, auch juristische Personen sind zur Zeichnung berechtigt.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Freistellungsaufträge werden nur für Dividendenausschüttungen berücksichtigt, nicht jedoch für Nachrangdarlehensausschüttungen.

Ab welchem Betrag kann ich als Anleger investieren?

Die Höhe des möglichen Anlagebetrags hängt von der Emittentin ab und wird Ihnen in den Projektdetails angezeigt.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Wie kann ich investieren?

1. Registrieren Sie sich auf unserer Plattform

Klicken Sie zunächst in der Projektbeschreibung auf "Jetzt investieren!".

Geben Sie anschließend Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.

2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten

Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie in Ihr persönliches Konto der Beteiligungsplattform. Legen Sie hier Ihr individuelles Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.

Sie sind nun vollständig registriert und können Ihre Investition durchführen.

3. Führen Sie Ihre verbindliche Zeichnung durch

Sie werden direkt in die Zeichnungsstrecke weitergeleitet. Sie erhalten nun ein Vertragsmuster per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.

Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Investitionsbetrag an. Anschließend werden Sie aufgefordert den Vertrag durch Klick auf den Button "Verbindlich investieren" rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto / Mein Portfolio“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.

Folgeprozess:

Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Bitte überweisen Sie nun den Investitionsbetrag unter Verwendung des angegebenen Verwendungszwecks. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Beteiligungsplattform zu nutzen, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von finanziellen Beteiligungsmodellen und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Bescheinigungen
  • Verwaltung Ihrer Investition

Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den aktuellsten Sicherheitsschlüsseln. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum hat durchgängig seit 2004 die TÜV-Zertifizierung nach ISO 27001. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer zusätzlichen AES 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force-Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum hat durchgängig seit 2004 die TÜV-Zertifizierung nach ISO 27001.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256 Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)